Master 1 (grundständiges Studium)
Die Leistungsbewertungen erfolgen in Form von schriftlichen Prüfungen, die während der Prüfungszeiträume stattfinden (Semester 1, Semester 2).
Der Abschluss des Master 1 setzt das unabhängige Bestehen beider Semester voraus: Eine gegenseitige Anrechnung zwischen den Semestern ist nicht zulässig. Bei Nichtbestehen eines Semesters sind Wiederholungsprüfungen vorgesehen (von Juni bis Juli).
Master 2 (duales Studium / Alternanzmodell)
Das Studienjahr umfasst zwei Semester, die gegenseitig ausgeglichen werden können. Jedes Lehrmodul wird durch eine schriftliche Prüfung bewertet, die auf praxisnahen Fallstudien und konkreten Anwendungsbeispielen basiert und auf eine berufliche Qualifizierung ausgerichtet ist. Einige Module können zusätzliche mündliche oder schriftliche Leistungen umfassen.
Die Prüfungen finden während der Unterrichtswochen statt und dauern zwischen drei und fünf Stunden.
Darüber hinaus fließen in die Bewertung des zweiten Semesters die Anfertigung einer Masterarbeit sowie eines Praxisberichts zur Alternanz ein, ebenso wie die Durchführung eines Gruppenprojekts. Dieses besteht darin, innerhalb einer Gruppe ein Projekt zu konzipieren und umzusetzen, das der Förderung des Masters dient und zugleich Führungsqualitäten sowie Teamarbeit im Rahmen eines festgelegten Ziels entwickelt.
Während des gesamten Jahres wirken Professorinnen und Professoren sowie Fachkräfte aus dem Bereich Compliance mit, um ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Compliance zu vermitteln, insbesondere in den Sektoren Bankwesen, Versicherungen, Digitalwirtschaft, Finanzwesen und Wirtschaft.
Weitere Informationen zum Studienprogramm und zu den Modalitäten des Masters finden Sie in der beigefügten offiziellen Broschüre.
