Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftsrecht – Compliance-Jurist / Compliance Officer beruht auf einer eingehenden Prüfung der Bewerbungsunterlagen, die auf einer Vielzahl akademischer und persönlicher Kriterien basiert. Ziel des Auswahlverfahrens ist es, Profile zu identifizieren, die über eine juristische Ausbildung, ein echtes Interesse an Compliance sowie ein stimmiges berufliches Projekt verfügen.
Die maßgeblichen Auswahlkriterien sind folgende:
Akademisches Niveau und belegte Fächer
Es wird eine sehr gute allgemeine akademische Leistung erwartet. Besondere Aufmerksamkeit gilt:
- der Kohärenz des bisherigen Studienverlaufs mit den im Rahmen des Masterstudiengangs vermittelten Lehrinhalten;
- den erzielten Ergebnissen in bestimmten Fächern, die als grundlegend für die Ausbildung im Bereich Compliance angesehen werden, insbesondere:
- Wirtschaftsrecht,
- Steuerrecht,
- Gesellschaftsrecht,
- Wirtschaftsstrafrecht,
- Allgemeines Strafrecht,
- Strafprozessrecht.
Erfahrungen im Bereich Compliance
Berufliche Erfahrungen, Praktika oder persönliches Engagement mit Bezug zur Compliance stellen einen wichtigen Vorteil dar. Diese Elemente können eine Bewerbung deutlich aufwerten und sollten daher unbedingt hervorgehoben werden.
Berufliches Projekt und Motivation
Das im Motivationsschreiben dargestellte berufliche Projekt wird aufmerksam geprüft. Es sollte Folgendes erkennen lassen:
- Kenntnisse über die Rolle der Compliance in Unternehmen oder Finanzinstituten,
- eine ausgeprägte Motivation, in diesem Bereich tätig zu werden,
- eine strukturierte Reflexion darüber, inwiefern der Masterstudiengang einen sinnvollen und relevanten Schritt im beruflichen Werdegang der Bewerberin bzw. des Bewerbers darstellt.
Schließlich stellt jede zusätzliche Erfahrung oder Zertifizierung einen weiteren Pluspunkt dar.
